Trainingszeiten,Regeln und Haftungsverzicht
Der Konsum von Cannabis und Betäubungsmitteln ist auf Grundlage des Cannabis-Gesetzes auf dem Gelände das Motorsportclub und im Umkreis von 100m nicht gestattet. Außerdem ist das Befahren der Moto-Cross Strecke unter Einfluss von Betäubungsmitteln und Alkohol untersagt , führt zum sofortigen Trainingsabbruch und wird zur Anzeige gebracht.
Samstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Sonntag: 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Trainingsgebühr:
Motorräder: 15,00 €
Quads: 20,00 €
Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre bezahlen jeweils 5,00 €
Side by Side sind auf der Strecke nicht zugelassen!
Die folgenden Regeln sind verbindlich!
Ein Verstoß gegen diese Regeln führt zum Ausschluss von der Veranstaltung!
Mit Abgabe von Nennung / Haftungsverzicht erkennt der Teilnehmer folgende Regeln als verbindlich an:
- Den Anweisungen der aufsichtführenden Personen ist folge zu leisten!
- Trainieren nur mit geeigneter Schutzbekleidung erlaubt ( Helm, Stiefel, Protektoren usw. ).
- Du darfst nicht unter Alkohol-, Medikamenten-, oder Drogeneinfluss stehen.
- Unter dem abgestellten Motorrad muss sich eine flüssigkeitsdichte Plane ( Umweltmatte ) befinden.
- Größere Wartungsarbeiten wie z.B. Ölwechsel sind nicht gestattet.
- Ein unnötiges Laufenlassen des Motors ist zu vermeiden.
- Der Schalldruckpegel darf 94 dB/ 4-Takter bzw. 96 dB/ 2-Takter nicht überschreiten.
- Maximal 20 Fahrer gleichzeitig auf der Strecke
- Fahren nur auf der ausgewiesenen Strecke .
- Deine Fahrweise darf niemanden gefährden. Achte besonders auf Kinder und Anfänger!
- Bei Trainingsabbruch hast Du unverzüglich die Strecke zu verlassen.
- Abfall bitte nicht auf dem Gelände entsorgen.
- Der MSC Walldorf / Werra behält sich vor, das Training jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen.
- Ein Anspruch jeglicher Art ist für die Teilnehmer ausgeschlossen.
- Sicherheit steht an erster Stelle, wir möchten das jeder seine Heimreise unversehrt antreten kannst.
- Der Cross-Sport ist nicht ungefährlich, sei Dir dessen stets bewusst und bringe Dich und andere nicht in Gefahr!
- Bewege Dich niemals entgegen der Fahrtrichtung und kreuze nicht den Fahrweg ( z.B. beim verlassen der Strecke ).
- Passe Deine Fahrweise Deinem Können an.
- Bist Du „Profi“ achte bitte auf Kinder und Anfänger.
- Bist Du noch nicht so sicher auf dem Cross-Bike bleibe niemals an Auf- oder Abfahrten ( Table, Sprünge ), hinter Kurven oder unübersichtlichen Stellen stehen.
Motorsport & Umweltschutz:
Der MSC Walldorf / Werra e.V. möcht aktiv zum Natur- und Umweltschutz beitragen und verlangt von allen Motorsportlern die Auflagen einzuhalten.
Durch Umweltmatten unter dem Motorrad wird vermieden das Schmier- und Betriebsstoffe in das Erdreich gelangen.
Entsorge Deinen Abfall nicht auf dem Gelände, sondern nehme ihn wieder mit.
Anwohner dürfen und sollen nicht unnötig durch Lärm belästigt werden.
Mehr als 94 dB ( 4Takt-Motoren ), bzw. 96 dB ( 2 Takt Motoren ) Schalldruck darf ein Motorrad nicht entwickeln.
Motorräder die diese Grenze überschreiten, dürfen nicht am Training teilnehmen.
HAFTUNGSVERZICHT
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die allgemeine zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsverzicht vereinbart wird.
Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen
- die FIA, FIM, UEM, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre
- den Promotor/Serienorganisator
- den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer
- Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
- den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen; gegen - die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,
- den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung aller Beteiligten gegenüber wirksam.
Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.